Kosten
Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen sowie Zusatzversicherungen mit Heilpraktikerleistungen die Kosten entsprechend den von Ihnen geschlossenen vertraglichen Vereinbarungen.
Gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich – mit wenigen Ausnahmen – seit 2012 anteilig an den Kosten für osteopathische Behandlungen. Damit Sie eine Erstattung erhalten, ist eine formlose ärztliche Bescheinigung (Privatrezept) erforderlich, in der Ihnen osteopathische Behandlungen empfohlen werden. Diese Bescheinigung reichen Sie zusammen mit den bereits bezahlten Rechnungen bei Ihrer Krankenkasse ein.
Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse, ob und in welchem Umfang osteopathische Leistungen pro Jahr erstattet werden.
Sollte ich bei Ihrer Krankenkasse noch nicht als Leistungserbringerin registriert sein, nehme ich diese Meldung gerne noch vor. Bitte geben Sie den Kontakt entsprechend weiter.
Hier finden Sie eine Auflistung der gesetzlichen Krankenkassen und die Höhe der anteiligen Kostenübernahme:

